Tel.: 0171 - 8147197 - bartsch@steuerberater-bartsch.com

Steuerlexikon Detail

Steuerlexikon

Veranlagungszeitraum

Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.

zurück

 

nach oben